19.02.2019 - 9.1 Satzung über die 2. Änderung und Teilaufhebung ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.1
- Datum:
- Di., 19.02.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Alexander Diekow
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Am 18.09.2018 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin den Entwurf der 2.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Eigenheimstandort Neuendorf“ (Entwurf mit Stand: August 2018) gebilligt und zur öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung bestimmt.
Daraufhin wurde die Öffentlichkeit durch Auslegung vom 29.10.2018 bis 30.11.2018 beteiligt.
Die Beteiligung der Behörden und Nachbargemeinden erfolgte am 04.10.2018.
Die eingegangenen Stellungnahmen (öffentliche und private Belange) sind nunmehr untereinander und gegeneinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 7 und § 1a Abs. 2 Satz 3 BauGB).
Im Ergebnis dieser Abwägung wird der Entwurf geändert.
Im Bereich der Änderungsfläche (Ä1) wurde im nord-westlichen Bereich die Baugrenze verändert sowie eine mit Geh-, Fahr-und Leitungsrechten zu belastende Fläche zu Gunsten der Anlieger mit aufgenommen.
Im Bereich der Änderungsfläche (Ä2) sind im Norden und Westen Geh-, Fahr- und Leitungsrechte mit aufgenommen worden.
Der Geltungsbereich der Aufhebungsfläche wurde im Westen verkleinert, die Straße
„Blumenanger“ wurde ausgegrenzt.
Der vorliegende überarbeitete Entwurf (2, Entwurf) mit Planungsstand Januar 2019 ist erneut auszulegen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin beschließt:
- Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung entsprechen den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (siehe Anlage) beschlossen.
Die Ergebnisse sind im Rahmen des weiteren Aufstellungsverfahrens zu berücksichtigen. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind über das Ergebnis der Abwägung zu benachrichtigen
- Der auf Grund der eingegangenen Stellungnahmen überarbeitete Planentwurf sowie die dazugehörige Begründung inkl. artenschutzrechtlicher Fachbeitrag der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Eigenheimstandort Neuendorf“ wird in der vorliegenden Fassung (Februar 2019) gebilligt.
- Der überarbeitete Entwurf der der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Eigenheimstandort Neuendorf“ mit Begründung einschließlich artenschutzrechtlichem Fachbeitrag sind erneut öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB). Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).
Die betroffenen Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu unterrichten (§ 4 Abs. 2 BauGB).
Anlagen zur Vorlage
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