19.02.2019 - 12 Beschluss zur Entlastung Bürgermeister

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Bürgermeister übergab nur zu diesem Tagesordnungspunkt die Leitung an seinen

1.Stellvertreter. 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin beschließt gemäß § 60 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, die Entlastung des Bürgermeisters für das abgeschlossene Haushaltsjahr 2015.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

9

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist der Bürgermeister von der Beratung und

Abstimmung ausgeschlossen.