19.02.2019 - 11 Beschluss zur Feststellung des Jahresabschlusse...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 60 Abs.5 der Kommunalverfassung für das Land M-V den Jahresabschluss spätestens am 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres zu beschließen.

 

Auf der Grundlage des öffentlich-rechtlichen Vertrages der Stadt Burg Stargard

, der Ämter Stargarder Land, Neverin und Woldegk zur Bildung eines gemeinsamen Rechnungsprüfungsamtes mit Sitz in Neverin erfolgte die Prüfung des Jahresabschlusses 2015.

Ein entsprechender Prüfbericht liegt allen Mitgliedern der GV vor.

 

 

Reduzieren

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin beschließt gemäß § 60 Absatz 1 in Verbindung mit § 127 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S.777) den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015 anzuerkennen.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

9

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage