19.02.2019 - 10 Beschluss zur Entnahme aus der Kapitalrücklage

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Müller und Herr Wolter gaben einige Erläuterungen.  

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin beschließt die Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebundenen Zuweisungen in Höhe von 25.542,90 € zur Deckung des auf den 31.12.2015 in der Bilanz ausgewiesenen Jahresfehlbetrages.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

9

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.