19.02.2019 - 16 Beschluss der Satzung zur Aufhebung der Satzung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16
- Datum:
- Di., 19.02.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Ilona Thiele
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Gemeinde Wulkenzin hat am 26.05.2003 die Satzung zum Schutz von Gehölzen und Grünflächen (Baumschutzsatzung) beschlossen.
Diese Satzung gilt u.a. für alle Bäume und Gehölze mit einem Stammumfang ab 35 cm,
gemessen in 1,30 m Höhe vom Erdboden.
Die Nadelbäume waren mit dieser Satzung ebenfalls geschützt.
Nach Aufhebung der Satzung gilt generell das Naturschutzausführungsgesetz M-V.
Demnach sind Bäume mit einem Stammumfang von mindestens einen Meter, gemessen in einer Höhe von 1,30 m über den Erdboden gesetzlich geschützt.
Nicht geschützt sind demnach Bäume in
- Hausgärten, mit Ausnahme von Eichen, Ulmen, Platanen, Linden und Buchen,
- Obstbäume, mit Ausnahme von Walnuss und Esskastanie,
- Pappeln im Innenbereich,
- Bäume in Kleingartenanlagen im Sinne des Kleingartenrechts,
- Bäume im Sinne des Forstrechts,
- Bäume in denkmalgeschützten Parkanlagen, sofern zwischen der unteren Naturschutzbehörde und der zuständigen Denkmalschutzbehörde einvernehmlich ein Konzept zur Pflege, Erhaltung und Entwicklung des Parkbaumbestandes erstellt wurde.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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298,7 kB
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