19.02.2019 - 14 Terminfestlegung für eventuell erforderliche Bü...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Sollte für die Bürgermeisterwahl am 26.05.2019 mehr als ein Bewerber kandidieren, kann es zu einer eventuellen Stichwahl kommen.

Gemäß § 3 Abs. 4 LKWG M-V findet eine mögliche Stichwahl zwei Wochen später statt. Die Gemeindevertretung kann diesen Termin durch einen Beschluss um bis zu zwei Wochen verschieben. Der neue Termin für die Stichwahl sollte möglichst zeitnah und einheitlich

erfolgen.

In diesem Jahr würde der Termin für die Stichwahl auf den Pfingstsonntag fallen. Es wird durch das Amt Neverin der 16.Juni 2019 (drei Wochen nach der Wahl) als nächstmöglicher Termin für eine eventuelle Stichwahl vorgeschlagen.  

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin beschließt auf ihrer heutigen Sitzung den Termin für eine eventuell erforderliche Bürgermeisterstichwahl auf den 16. Juni 2019

festzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

9

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.