13.03.2019 - 16 Umgang iPads papierloser Sitzungsdienst nach de...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16
- Zusätze:
- Beratung Vorgehensweise Umgang iPads nach den Kommunalwahlen 2019
- Datum:
- Mi., 13.03.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Detlef Wojciak
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Alle wiedergewählten Gemeindevertreter bleiben als Nutzer im Besitz der ausgegebenen Geräte. Nicht mehr kandidierende oder nicht wiedergewählte Kandidaten geben Ihr Gerät entsprechend der Grundsatzentscheidung an das Amt als derzeitiger Eigentümer zurück. Diese stehen dann den neu gewählten Gemeindevertretern zur Verfügung.
- Die derzeitigen Gemeindevertreter erhalten die Möglichkeit, Ihre derzeitig genutzten Geräte für den Restbuchwert mit Stand 31.05.2019 von 61,65 € zu erwerben. Damit haben alle wiedergewählten Gemeindevertreter ein Gerät für den papierlosen Sitzungsdienst. Neu gewählte Gemeindevertreter bekommen mit finanzieller Unterstützung der Gemeinde ein neues sitzungsdienstfähiges Tablet. Hierfür ist der Basisbetrag, welcher von der Gemeinde gestellt wird, noch festzulegen. Sollten entsprechend den Wünschen der/des neuen Gemeindevertreters die Anschaffungskosten über diesem Betrag liegen, hat die Differenz der Gemeindevertreter selbst zu tragen.
Option für neue Gemeindevertreter:
Sollten neu gewählte Gemeindevertreter bereits privat im Besitz eines Tablets/iPads sein, können sie auf eigenen Wunsch dieses für den Sitzungsdienst nutzen. Dazu wird durch das Amt die AllRis Anwendung auf diesen Geräten installiert und konfiguriert. Das Gerät muß dazu ein Apple/iOs oder Android Betriebssystem haben. Zur Prüfung der Gerätetauglichkeit steht der IT Admin des Amtes zur Verfügung.
- Die Beschaffung neuer Geräte liegt in der Hoheit der Gemeinde, wobei das Amt dabei in der Recherche und mit entsprechenden Empfehlungen unterstützen kann.
Damit soll ein gewisser einheitlicher Standard in der Gemeinde angestrebt werden. Es wird dabei besonders auf ausreichend Speicherkapazität geachtet. Ein weiteres zu beachtendes Merkmal wird die Ausstattung des Gerätes mit einem zusätzlichen SIM Steckplatz sein, welcher ermöglichen würde, dass der Anwender unabhängig von einem WLAN online gehen könnte. Die dadurch entstehenden Zusatzkosten bei Anschaffung sowie Betreiben (Gebühren Vertrag SIM Karte) würden in dem Fall vom Nutzer getragen werden.
- Die Geräte sind Eigentum der Gemeinde, die private Nutzung wird aber wie bisher gehandhabt.
Die Übergabe und Nutzung wird anlehnend zum derzeitigen Vorgehen in einer Übergabe- und Nutzungsvereinbarung zwischen Gemeinde und Gemeindevertreter schriftlich fixiert.