13.03.2019 - 12 Satzung über über den Vorhabenbezogenen B-Plan ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Geppert führt zum Sachverhalt aus. Der vorliegende Entwurf wird mit der Änderung angenommen, dass nicht nur altersgerechtes Wohnen zulässig ist, sondern jegliches Wohnen.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt:

  1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB bzw. der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung entsprechen den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (siehe Anlagen 1 + 2) beschlossen.
    Die Ergebnisse sind im Rahmen des weiteren Aufstellungsverfahrens zu berücksichtigen. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind über das Ergebnis der Abwägung zu benachrichtigen
     
  2. Der unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen erarbeitete Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 9 „Wohnanlage am See Neverin“ sowie der Entwurf der dazugehörigen Begründung mit Umweltbericht und artenschutzrechtlichen Fachbeitrag werden in der vorliegenden Fassung (Stand: Januar 2019) gebilligt.

 

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 9 „Wohnanlage am See Neverin“ sowie der Entwurf der dazugehörigen Begründung mit Umweltbericht und artenschutzrechtlichen Fachbeitrag sind öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB). Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).
Die betroffenen Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu unterrichten (§ 4 Abs. 2 BauGB)

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

11

davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Anlagen zur Vorlage