18.09.2018 - 10 Beschluss über die Aufstellung der Satzung über...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Datum:
- Di., 18.09.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Alexander Diekow
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der am 27.03.1993 in Kraft getretene B-Plan Nr.2 „Eigenheimstandort Neuendorf“ wurde 2007/2008 mit der 1.Änderung des Bebauungsplanes rechtseindeutig und den aktuellen Gegebenheiten angepasst, überplant.
Nach Diskussion wurde festgelegt, dass die Beschlussvorlage um einen Punkt ergänzt wird.
Beschluss:
Aufstellungsbeschluss:
1.Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin beschließt in der heutigen Sitzung die Einleitung des Bauleitplanverfahrens zur 2.Änderung und Teilaufhebung des B-Planes Nr.2 „Eigenheimstandort Neuendorf“. Die Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung (andere Maßnahmen der Innenentwicklung).
2.Der Geltungsbereich umfasst die im anliegenden Lageplan gekennzeichneten Änderungsflächen 1 und 2 sowie die gekennzeichneten Aufhebungsfläche.
3.Ziel und Zweck der Planung in den Änderungsflächen ist die Anpassung der Festsetzungen an die aktuellen Gegebenheiten. Das an der Dorfstraße liegende Flurstück 91/15 (Aufhebungsfläche) wird wieder dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil (Gebiet nach § 34 BauGB) zugeordnet.
4.Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
5.Im beschleunigtem Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 abgesehen; § 4c ist nicht anwendbar. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
6.Die Verwaltung wird beauftragt, eine landesplanerische Stellungnahme gemäß § 17 Landesplanungsgesetz bei der zuständigen Raumordnungsbehörde einzuholen.
7. Alle Beteiligten übernehmen die Kosten, wie sie in den jeweiligen Planungsbereich entstanden sind.
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
1.Der Entwurf der 2. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Eigenheimstandort Neuendorf“ der Gemeinde Wulkenzin mit der dazugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Entwurf vom August 2018) gebilligt.
2.Der Entwurf der 2. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Eigenheimstandort Neuendorf“ der Gemeinde Wulkenzin und die Begründung sind gemäß § 3 Abs.2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs.2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
3.Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs.2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersenden von Bebauungsplanentwurf und Begründung zu unterrichten. Die Abstimmung der Nachbargemeinden hat gemäß § 2 Abs.2 BauGB zu erfolgen.
Anlagen zur Vorlage
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