18.09.2018 - 8 Beschluss zur Aufhebung des Beschlusses VO-42-B...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die am 09.11.2017 beschlossene Straßenreinigungssatzung wurde am 28.12.2017 bei der Rechts-und Kommunalaufsicht des Landkreises angezeigt. Die beanstandete die Fassung des § 4. Der § 4 Abs.1 widerspricht nach Auffassung der Rechtsaufsicht der Intention des § 50 des Straßen-und Wegegesetzes des Landes M-V. Die in § 4 Abs. 3 festgelegte Zeitrahmen für die Durchführung der Schnee-und Glättebeseitigung wurde ebenfalls beanstandet.  

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Wulkenzin beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Aufhebung des Beschlusses VO42-BO-2017-324 vom 09.11.2017.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

9

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.