15.05.2018 - 8 Beschluss über die Zahlung von Aufwandsentschäd...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin beschließt die Zahlung der nachfolgend genannten Aufwandsentschädigungen und eines Verpflegungsgeldes an die Mitglieder des Wahlvorstandes für die Landratswahl am 27.05.2018 und ggf. Stichwahl am 10.06.2018. Ein Wahlvorstand besteht in der Regel aus sechs Mitgliedern.

 

Aufwandsentschädigung

 

Die gesetzlich vorgeschriebene Höhe der Aufwandsentschädigung (21 Euro) wird:

 

      [  ]    nicht aufgestockt(=insgesamt 21 Euro/Wahltag u. Mitglied)

 

      [  ]    aufgestockt in Höhe von ________Euro (=insgesamt 30 Euro/Wahltag u. Mitglied)

 

 

      [ x ]    aufgestockt in Höhe von   14,- Euro (=insgesamt   35  Euro/Wahltag u. Mitglied)

 

 

Verpflegungsgeld

 

Der Wahlvorstand erhält für den Wahltag ein Verpflegungsgeld wie folgt:

 

    [  ]   kein Verpflegungsgeld

 

    [x  ]   Verpflegungsgeld in Höhe von 50,- Euro/ pro Wahllokal.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

9

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.