06.12.2018 - 10 Aufwandsentschädigung für die Wahlhelferinnen u...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof beschließt auf ihrer heutigen Sitzung den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern in Abhängigkeit der jeweiligen Funktion bei den anstehenden Wahlen am 26. Mai 2019 (voraussichtlich) und der eventuell späteren Stichwahl Bürgermeisterin/Bürgermeister folgende Aufwandentschädigungen zu zahlen.

 

Bei der in § 14 LKWO M-V genannten Aufwandsentschädigung i. H. v. 21,00 Euro handelt es sich um einen Mindestbetrag. Bei zeitgleicher Durchführung von Kommunalwahlen erstattet der Bund für Bundestags- und Europawahlen anteilsmäßig den Ländern zugleich den Gemeinden die durch die Wahl veranlassten notwendigen Ausgaben. Entsprechend § 49 Abs. 2 LKWG gilt dieses auch, wenn die Europa- oder die Bundestagswahl und Wahlen nach dem Landes- und Kommunalwahlgesetz als verbundene Wahlen am gleichen Tag durchgeführt werden.

 

Aufwandsentschädigung   

 

Europa- und Kommunalwahlen

evtl. Stichwahl BGM

Funktion

Vorschlag inkl. Mindestbetrag

Entscheidung der Gemeindevertretung inkl. Mindestbetrag

Entscheidung der Gemeindevertretung (mind. 21,00€; keine Rückerstattung)

Wahlvorsteher/in

80 Euro

 

 

Schriftführer/in

75 Euro

 

 

stellv. Wahlvorsteher/in

70 Euro

 

 

stellv. Schriftführer/in

70 Euro

 

 

Beisitzer/innen

60 Euro

 

 

 

Die Vorschläge der Verwaltung werden angenommen.

 

 

 

Verpflegungsgeld

 

Des Weiteren beschließt die Gemeindevertretung, dass der Wahlvorstand für die Wahl am 26.05.2019 (voraussichtlich) und der evtl. späteren Stichwahl Bürgermeisterin/Bürgermeister

 

  [  x ] ein Verpflegungsgeld i. H. v.  50,00 €  pro Wahltag erhält.

 

  [   ] kein weiteres Verpflegungsgeld erhält.

 

(zutreffendes bitte ankreuzen)

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Der Gast verlässt die Sitzung um 19.38 Uhr.