04.07.2018 - 8 Bauleitplanung der Gemeinde Neverin, Bebauungsp...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Mi., 04.07.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Silvia Brinckmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Hesse erteilt Frau Brinckmann und Herrn Braun das Wort. Herr Braun, Architekt und Stadtplaner, erläutert die vorgenommenen Änderungen in dem bis dato beantragten Vorentwurfs. Die vorliegenden Stellungnahmen von den an der Prüfung/Planung Beteiligten wurden somit berücksichtigt und korrigiert. Von den Gemeindevertretern werden Fragen gestellt, welche von Frau Brinckmann und von Herrn Braun beantwortet werden.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt in ihrer heutigen Sitzung:
- Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4(2) BauGB bzw. der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB wurden geprüft und deren Behandlung entsprechen den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1) beschlossen.
Die Ergebnisse sind im Rahmen des weiteren Aufstellungsverfahrens zu berücksichtigen. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind über das Ergebnis der Abwägung zu benachrichtigen
- Der Planentwurf des Bebauungsplans Nr. 8 „Ehemalige Gutsanlage“ Glocksin wird in der vorliegenden Fassung vom Juni 2018 gebilligt.
- Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 8 mit Begründung und Umweltbericht sowie der Artenschutzfachbeitrag einschließlich der wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3(2) BauGB öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort, Dauer der Auslegung sowie die Angaben dazu welcher Art umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde von den Einwendungen nicht gewusst hat und auch nicht hätte wissen können.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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36,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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13,8 MB
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