27.11.2012 - 5 Bericht des Bürgermeisters

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Wortprotokoll

Herr Ritschel informierte über die endgültige Kreisumlage 2012, die 48,3 % beträgt.

 

Außerdem bekam er eine Anfrage, ob sich die Gemeinde ein Messgerät zur Feststellung von Geschwindigkeiten und der Anzeige dieser anschaffen möchte.

Das kleinste Gerät würde 995,- € kosten.

Die Gemeindevertretung ist sich einig, dass dies ohne großen Nutzen ist. Da die Gemeinde solch ein Gerät schon einmal im Einsatz hatte, wurden bei der Auswertung einige Überschreitungen festgestellt.

Diese Anschaffung soll jedoch zur Verkehrsberuhigung beitragen.

 

Abstimmungsergebnis:              1 Ja-Stimmen                            9 Nein-Stimmen              0 Enthaltungen

 

Des Weiteren ging es um eine Fällungsgenehmigung eines Bürgers, der sich an die Presse gewandt hat. Er hatte beim Ordnungsamt des Amtes Neverin einen Antrag auf Fällung einer Lärche, sowie einer Erle gestellt. Daraufhin fand eine Besichtigung durch das Ordnungsamt statt. Im Ergebnis dessen wurde eine Fällungsgenehmigung für die Lärche jedoch nicht für die Erle erteilt, da von dieser keine Gefahr ausgeht.

Auf dieses Schreiben legte der Bürger Widerspruch ein. Dieser wurde an den Landkreis übermittelt, der jedoch nicht zuständig ist. So dass nun ein Gegengutachten von dem Bürger eingereicht werden muss, das bestätigt, dass von diesem Baum eine Gefahr ausgeht.

Der besagte Baum befindet sich an der Straßenkante, nicht am Haus.

Die Gemeindevertreter stellten fest, dass bei dieser Problematik von Fall zu Fall entschieden werden muss und keine einheitliche Regelung getroffen werden kann.

 

Der Bürgermeister informierte darüber, dass in den Schaukästen der Gemeinde die Information hängt, dass das Parken auf Grünflächen nicht erlaubt ist.

 

Außerdem wurde nochmal die Thematik der Fällung von 74 Pappeln entlang des Weges zum Tiefsee aufgegriffen.

Hierzu existiert ein Zwischenbericht vom Landkreis, in dem es heißt, dass 10 Pappeln tot sind und hierfür eine Fällungsgenehmigung positiv beschieden wird. Im gleichen Bericht heißt es jedoch weiter, dass hier auch eine schutzwürdige Schmetterlingsart entdeckt wurde. Deshalb wurde die Entscheidung bis Januar 2013 ausgesetzt.

Das Ordnungsamt soll hierzu noch im Dezember ein Baumschutzgutachten in Auftrag geben.

Es folgte eine kleine Diskussion, ob dieses Gutachten notwendig ist und wer die Kosten dafür trägt.

In diesem Zusammenhang wurde auch erwähnt, dass die Bäume in den Jahren 1958/1959 gepflanzt wurden.

Abschließend wurde jedoch beraten, dass dieses Baumschutzgutachten notwendig ist.

 

Herr Ritschel sprach über die erneuten Anöäufe zur Kreissttrukturreform für das Jahr 2019.

 

Als Letztes ging es bei diesem TOP um die Neuanordnung eines Schutzbereiches für die Verteidigungsanlage Trollenhagen vom 05.10.2012. Diese ist in den Aushängen, sowie auf der Internetseite des Amtes Neverin zu sehen.