25.04.2018 - 16 Beschluss zur Sondertilgung eines kommunalen Wo...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16
- Datum:
- Mi., 25.04.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Matthias Müller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sponholz beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Durchführung einer Sondertilgung in Höhe von 37.912,93 € zum 01.07.2018 beim Landesförderinstitut M-V.
Durch die Zahlung dieser Sondertilgung ist der Kredit vollständig getilgt und ist dann zum 30.09.2018 schuldenfrei.
Eine vorzeitige Kreditablösung ist beim Landesförderinstitut jederzeit möglich und sollte auch durchgeführt werden. Die Gemeinde Sponholz ist derzeit finanziell in der Lage, diese Sondertilgung zu vollziehen. Weiterhin ist es ratsam, den Bestand an liquiden Mittel dafür zu verwenden, weil für die bestehenden liquiden Mittel der Gemeinde momentan 0,4 % Verwahrentgelt an das kontoführende Institut zu entrichten sind. Weiterhin müsste die Gemeinde für den bestehenden Kredit bei dem Landesförderinstitut ab dem 01.01.2019 höhere Zinsaufwendungen einplanen, da sich dann die nächste Stufe der Zinsanpassung bemerkbar macht. Der Zinssatz beträgt dann 1,45 % (aktuell 0,25 %).