25.04.2018 - 9 Übertragung der Entscheidung des gemeindlichen ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es folgte eine kurze Besprechung. Der Beschluss wird gefasst. Auf der nachfolgenden Sitzung wird dann immer über die Entscheidungen informiert.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB an den Bürgermeister zu übertragen (§ 22 Abs. 2 KV M-V).

 

Die Gemeindevertretung kann Angelegenheiten, die sie übertragen hat, auch im Einzelfall jederzeit an sich ziehen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war ein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.