12.04.2018 - 10 Beschluss über die Zahlung von Aufwandsentschäd...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Datum:
- Do., 12.04.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Christin Niestaedt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof beschließt die Zahlung der nachfolgend genannten Aufwandsentschädigungen und eines Verpflegungsgeldes an die Mitglieder des Wahlvorstandes für die Landratswahl am 27.05.2018 und ggf. Stichwahl am 10.06.2018. Ein Wahlvorstand besteht in der Regel aus sechs Mitgliedern.
Aufwandsentschädigung
Die gesetzlich vorgeschriebene Höhe der Aufwandsentschädigung (21 Euro) wird:
[ ] nicht aufgestockt(=insgesamt 21 Euro/Wahltag u. Mitglied)
[ x ] aufgestockt in Höhe von ____9____Euro (=insgesamt 30 Euro/Wahltag u. Mitglied)
[ ] aufgestockt in Höhe von ________Euro (=insgesamt ____ Euro/Wahltag u. Mitglied)
Verpflegungsgeld
Der Wahlvorstand erhält für den Wahltag ein Verpflegungsgeld wie folgt:
[ ] kein Verpflegungsgeld
[ x ] Verpflegungsgeld in Höhe von 50,00 Euro.