12.12.2012 - 8 Beschluss zur Entnahme aus der Kapitalrücklage

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Bürgermeister gibt Erläuterungen zur vorliegenden Beschlussvorlage.

 

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt eine Entnahme aus der Kapitalrücklage lt.§ 18 GemHVO – Doppik in Verbindung mit Punkt 7.1 Verwaltungsvorschrift zu § 18 Rücklagen in Höhe von 25.300 € zur Deckung von Jahresfehlbeträgen aus planmäßigen Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

10

davon anwesend:

9

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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