12.12.2012 - 8 Beschluss zur Entnahme aus der Kapitalrücklage
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Mi., 12.12.2012
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Matthias Müller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt eine Entnahme aus der Kapitalrücklage lt.§ 18 GemHVO Doppik in Verbindung mit Punkt 7.1 Verwaltungsvorschrift zu § 18 Rücklagen in Höhe von 25.300 zur Deckung von Jahresfehlbeträgen aus planmäßigen Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens.
