14.03.2018 - 13 Errichtung einer künstlich angelegten Löschwass...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Datum:
- Mi., 14.03.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Christin Niestaedt
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Herr Geppert führt ausführlich zu dieser Beschlussvorlage aus. Nach kurzer Diskussion sind sich die Gemeindevertreter darüber einig, dass dieser Beschluss zurückzustellen ist.
Die Gemeinde ist zur Erstellung einer geeigneten Löschwasserentnahmestelle verpflichtet.
Die fehlende Information des Wasser-und Bodenverbandes wird durch Herrn Wink eingeholt und an die Gemeindevertreter bzw. den Bauausschuss weitergegeben. Es muss, bei evtl. Schaffung eines offenen Löschwasserteiches (kostengünstigere Entschlammung des offenen Gewässers gegenüber der Errichtung eines Löschwasserbehälters) der Grundstückseigentümer seine Zustimmung geben.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt in ihrer heutigen Sitzung eine künstliche Löschwasserentnahmestelle im Bereich des Sportplatzes am KTO anzulegen.
Die Gemeinde favorisiert
( ) die Planung und Errichtung eines Löschwasserbehälters gemäß DIN 14230 im Bereich
der Zufahrt zum KTO. Mit der Planung ist ein entsprechendes Planungsbüro zu
beauftragen. Dazu sind mind. 3 Angebote einzuholen. Des Weiteren sind entsprechende
Fördermittel zu beantragen
oder
( ) die Probebohrung und ggf. Errichtung eines Löschwasserbrunnens gemäß DIN 14220 mit
Unterwassermotorpumpe.
Der Beschluss vom 01.06.2016 VO-35-BO-2016-201 wird aufgehoben.