19.10.2017 - 4 Billigung der Niederschrift der Sitzung vom 14....
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Do., 19.10.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Wortprotokoll
Die Niederschrift der Gemeindevertretersitzung vom 14.09.2017 liegt den Gemeindevertretern vor.
Die Niederschrift vom 14.09.2017 wird mit folgendem Ergebnis bestätigt:einstimmig
Es werden die nachfolgenden Hinweise gegeben:
zu Seite 3, TOP 4:
Der Punkt Zweitwohnsitzsteuer wurde mit dem Amt besprochen. Da es nur ca. 10 Personen mit gemeldeter Nebenwohnung betreffen würde, wäre die Einführung einer solchen Steuer nicht zielführend im Sinne der Haushaltskonsolidierung. Es handelt sich ausschließlich um Personen, die ihren Nebenwohnsitz bei den Eltern gemeldet haben. Sollte die Zweitwohnsitzsteuer erhoben werden, ist mit der Abmeldung des Zweitwohnsitzes zu rechnen.
zu Seite 3, TOP 6 Pkt. 3:
Mit der TAB gab es ein Gespräch, an dem neben dem Bürgermeister auch Frau Niewelt und Herr Diekow teilgenommen haben. Es wurde geklärt, dass durch die TAB auch sämtliche öffentliche Regenwasserleitungen übernommen wurden, an denen Grundstücke angeschlossen sind. Reine Straßenentwässerungsleitungen werden durch die Gemeinde selbst bewirtschaftet.
Da es Probleme mit dem Altleitungsbestand gibt (teilweise ist der Bestand und die Lage unklar), ist die Gemeinde aufgefordert, entsprechende Zuarbeit zu leisten (siehe TOP 6).
zu Seite 3, TOP 6 Pkt. 4:
Durch die Deutsche Bahn wurde ein Ingenieurbüro mit der Lösung des Problems (Abfluss Blankenhofer See) beauftragt.
zu Seite 4, TOP 7:
Sofern Personen gesehen werden, die ihren Hund an den nicht dafür ausgewiesenen Badestellen ins Wasser lassen, ist eine entsprechende Meldung an das Amt Neverin mit Angabe der Personendaten (sofern bekannt) zu veranlassen. Das Ordnungsamt wird sich dann schriftlich mit den betroffenen Personen in Verbindung setzen, um aufzuklären.
Zu Seite 4, TOP 8:
Nach Rücksprache zwischen Planungsbüro und Landkreis soll für Gevezin eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung erarbeitet werden. Zur nächsten Gemeindevertretersitzung ist ein entsprechender Aufstellungsbeschluss vorzubereiten.