25.07.2017 - 9 Beschluss zur Sondertilgung eines kommunalen Wo...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Datum:
- Di., 25.07.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Matthias Müller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sponholz beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Durchführung einer Sondertilgung in Höhe von maximal 30.000 € spätestens zum 30.11.2017 beim Landesförderinstitut M-V, sofern die finanziellen Mittel vorhanden sind.
Derzeit werden die Gewerbesteuerabrechnungen für 2015 erstellt und dabei zeichnet sich ab, dass eine Sondertilgung in Höhe des veranschlagten Maximalbetrags sehr gut möglich ist.
Der Kredit beim Landesförderinstitut kann entweder über Sondertilgungen oder durch Kreditumschuldungen ohne Vorfälligkeit abgelöst werden. Da die aktuelle Zinslage nicht wesentlich besser ist, als der momentane Zinssatz, sehe ich von einer Kreditumschuldung ab.
Eine Sondertilgung reduziert die Kreditlaufzeit um 2 Jahre.
Gleichzeitung wird der Beschluss vom 20.09.2016 (VO-36-ZDFi-2016-161) aufgehoben. Aufgrund der Gewerbesteuerentwicklung (keine ausreichende zusätzliche Liquidität aus der Gewerbesteuerabrechnung) war eine Sondertilgung 2016 nicht möglich.