29.05.2017 - 10 Beschluss über die Zahlung von Aufwandsentschäd...

Beschluss:
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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Beseritz beschließt die Zahlung der nachfolgend genannten Erfrischungsgelder und eines Verpflegungsgeldes an die Mitglieder des Wahlvorstandes am 24.09.2017. Ein Wahlvorstand besteht in der Regel aus sechs Mitgliedern.

 

Erfrischungsgeld

 

Die gesetzlich vorgeschriebene Höhe des Erfrischungsgeldes (25,00 € f. Mitglieder und 35,00€ f. Vorsitzenden) wird

 

      [  ]    nicht aufgestockt

 

      [X]    für die Mitglieder aufgestockt in Höhe von 10,00 Euro.

 

Verpflegungsgeld

 

Der Wahlvorstand erhält für den Wahltag ein Verpflegungsgeld wie folgt:

 

    [ ]   kein Verpflegungsgeld

 

    [X]   Verpflegungsgeld in Höhe von 50,00 Euro.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

6

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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