10.05.2017 - 15 Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Unter den Gemeindevertretern wird die Zuwegung zu dem Grundstück und die Nähe zur öffentlichen Badestelle besprochen. Im Anschluss stimmen die Gemeindevertreter ab.  

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann gemäß § 4 Abs.1 BauGB zum vorliegenden Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 9 „Wohnanlage am See Neverin“ der Gemeinde Neverin
  2. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

11

davon anwesend:

9

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

Bemerkung:

 

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Anlagen zur Vorlage