26.04.2017 - 9 Gemeinde-Leitbildgesetz- Erarbeitung der Selbst...

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Wortprotokoll

Frau Niewelt gibt Informationen zum Leitbildgesetz und zur Selbsteinschätzung.

Rechtsgrundlage für die Selbsteinschätzung der Gemeinde ist das Leitbildgesetz.

Aus der Selbsteinschätzung der Gemeinde soll festgestellt werden, ob die Gemeinde zukunftsfähig ist.

Der Fragenkatalog zur Selbsteinschätzung wurde beantwortet. Die Selbsteinschätzung wird an den Landkreis übergeben und durch die Koordinatoren geprüft. Nach Bestätigung der Selbsteinschätzung durch den Landkreis ist diese durch die Gemeindevertretung in einer Gemeindevertretersitzung zu beschließen.

 

Online-Version dieser Seite: https://amtneverin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=427&TOLFDNR=9877&selfaction=print