02.03.2017 - 11 Beschluss zur Feststellung Jahresrechnung 2013

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 60 Abs. 1 in Verbindung mit § 127 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg – Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S.777) den Jahresabschluss für das  Haushaltsjahr 2013 anzuerkennen.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Anlagen zur Vorlage