20.09.2012 - 9 Beschluss zur Satzung über die Ergänzungssatzun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Datum:
- Do., 20.09.2012
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Jutta Schöning
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Ergänzungssatzung Sponholz vorgebrachten Bedenken und Anregungen von Bürgern sowie Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt werden Anregungen und Bedenken vom
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Deutsche Telekom AG
Straßenbauamt Neustrelitz
WAZ Friedland
Landesamt für Kultur- und Denkmalpflege
b) teilweise berücksichtigt werden Anregungen und Bedenken von
keine
c) nicht berücksichtigt werden Anregungen und Bedenken von
keine
Das Amt Neverin wird beauftragt, die Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Aufgrund des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB beschließt die Gemeindevertretung Sponholz die Ergänzungssatzung Sponholz – Am Friedhof bestehend aus der Planzeichnung Teil A und dem Text Teil B als Satzung.
Die Begründung wird gebilligt.
Die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses über die Ergänzungssatzung Sponholz sowie die Stelle, bei der der Plan auf Dauer während der Dienstzeiten eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist, ist ortsüblich bekannt zu machen.
In der Bekanntmachung ist auf die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln in der Abwägung sowie auf die Rechtsfolgen § 215 f BauGB und weiter auf die Fälligkeit und Erlöschen von Entschädigungsansprüchen § 44 BauGB) und auf die Bestimmungen des § 5 Abs. 5 der derzeitig gültigen Kommunalverfassung M-V vom 13. 07. 2011 hinzuweisen.