08.03.2017 - 5 Bekanntmachung der nichtöffentlichen Beschlüsse...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Mi., 08.03.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Wortprotokoll
Von den Gemeindevertretern wird dieser TOP genauer hinterfragt. Es wird auf die Kommunalverfassung M-V, § 31 Abs. 3 verwiesen. Demnach sind in der nichtöffentlichen Sitzung gefasste Beschlüsse der Gemeindevertretung spätestens in der nächsten öffentlichen Sitzung bekannt zu machen. Der Zweck der Nichtöffentlichkeit darf dadurch allerdings nicht gefährdet werden.
In der jeweiligen Sitzung sollte der Bürgermeister die Überschriften der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse der vorangegangen Sitzung verlesen. Unter diesem Tagesordnungspunkt werden diese Überschriften dann im Protokoll aufgeführt.
In der Sitzung vom 11.01.2017 wurde im nichtöffentlichen Teil folgende Beschlüsse gefasst:
- Zustimmung zur Herstellung einer Grundstückszufahrt
- Beschluss zum Kauf einer Stihl Heckenschere HS 95 schwenkbar
- Beschluss über die Festlegung zur Ersatzpflanzung in Neverin
- Kauf einer Teilfläche von ca. 1.200 m² aus dem Flurstück 131/3 der Flur 3 in der Gemarkung Neverin