06.12.2016 - 7 Beschluss über die Inanspruchnahme des Übergang...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Müller gab ausführliche Erläuterungen. Zum Beispiel sollen die Vermietungen mit der Umsatzsteuer belegt werden. Die Übergangsregelung  gilt vom 01.01.2017 bis 31.12.2020.  

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin beschließt gegenüber dem Finanzamt die Erklärung zur Inanspruchnahme der Übergangsfrist bis zum 31.12.2020 nach § 27 Abs. 2 UStG abzugeben.

 

Demnach wird bis zum Ende der Übergangsfrist der § 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung für Umsätze in dem entsprechenden Zeitraum weiter angewandt.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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