06.12.2016 - 9 Aufgabenübertragung gemäß § 127 Absatz 4 Kommun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es soll eine Kostenermittlung erfolgen.

Die Gemeinde ist laut § 823 ff BGB zur Verkehrssicherung verpflichtet. Aus diesem Grund müssen Gemeindebäume verkehrssicher sein. Um dies zu gewährleisten wird allgemein empfohlen zweimal im Jahr eine Regelkontrolle, in Form einer Sichtprüfung, im belaubten und unbelaubten Zustand an Bäumen durchzuführen. Aus personellen und fachlichen Gründen kann die Gemeinde oder das Amt die Baumkontrolle nicht übernehmen. Daher wird eine Ausschreibung für den gesamten Amtsbereich zur Durchführung der Regelkontrollen beabsichtigt. Die Kosten für die Baumkontrollen sollen pro Baum je nach Gemeinde umverlegt werden. Zu diesem Zeitpunkt ist die Gemeinde verkehrssicherungspflichtig für 562 Bäume (inkl. Parkbäume)  

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin beschließt auf ihrer heutigen Sitzung, die Aufgabe der Ausschreibung und Auftragsvergabe zur Durchführung der Regelkontrollen an eine Fachfirma auf das Amt zu übertragen.
Die Kosten für die Baumkontrollen übernimmt die Gemeinde, entsprechend der Anzahl der gemeindeeigenen Bäume.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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