06.12.2016 - 8 Aufgabenübertragung gemäß § 127 Absatz 4 Kommu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Di., 06.12.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Christin Niestaedt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Laut Brandschutz-und Hilfeleistungsgesetz M-V sind die Gemeinden verpflichtet eine Brandschutzbedarfsplanung aufzustellen.
Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und der Verwaltungsvereinfachung schlagen wir vor, eine Bedarfsplanung für alle Feuerwehren auf Amtsebene erarbeiten zu lassen.
Für die Zusammenarbeit mit dem Amt wurde als Vertreter der Wehrführer benannt.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Erarbeitung der Brandschutzbedarfsplanung für die Freiwillige Feuerwehr Wulkenzin dem Amt zu übertragen. Die Gemeinde erklärt sich damit bereit, dass sich das Amt für die Erarbeitung der Planung eines Dritten bedient.
Die Gemeinde wird entsprechende Vertreter der Wehren/Gemeindevertretung für die Kommission zur Verfügung stellen.
