26.10.2016 - 11 Aufgabenübertragung gemäß § 127 Absatz 4 Kommu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Niewelt informiert, dass eine Brandschutzbedarfsplanung innerhalb der nächsten vier Jahre laut Brandschutzgesetz durchzuführen ist. Da diese Planung nicht durch das Amt Neverin durchgeführt werden kann, soll mit der Bedarfsplanung für alle Gemeinden ein externes Unternehmen beauftragt werden.  

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Beseritz beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Erarbeitung der Brandschutzbedarfsplanung für die Freiwillige Feuerwehr Beseritz dem Amt zu übertragen. Die Gemeinde erklärt sich damit bereit, dass sich das Amt für die Erarbeitung der Planung eines Dritten bedient.

Die Gemeinde wird entsprechende Vertreter der Wehren/Gemeindevertretung für die Kommission zur Verfügung stellen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

6

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Online-Version dieser Seite: https://amtneverin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=387&TOLFDNR=8700&selfaction=print