26.10.2016 - 11 Aufgabenübertragung gemäß § 127 Absatz 4 Kommu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Datum:
- Mi., 26.10.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Christin Niestaedt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Niewelt informiert, dass eine Brandschutzbedarfsplanung innerhalb der nächsten vier Jahre laut Brandschutzgesetz durchzuführen ist. Da diese Planung nicht durch das Amt Neverin durchgeführt werden kann, soll mit der Bedarfsplanung für alle Gemeinden ein externes Unternehmen beauftragt werden.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Beseritz beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Erarbeitung der Brandschutzbedarfsplanung für die Freiwillige Feuerwehr Beseritz dem Amt zu übertragen. Die Gemeinde erklärt sich damit bereit, dass sich das Amt für die Erarbeitung der Planung eines Dritten bedient.
Die Gemeinde wird entsprechende Vertreter der Wehren/Gemeindevertretung für die Kommission zur Verfügung stellen.