07.07.2016 - 7 Informationen des Finanz- und Bauausschusses

Reduzieren

Wortprotokoll

 

Die Grundstückseigentümer des Flurstücks 55 der Flur 4 in Gevezin möchten Ihren Zaun im Abstand von ca. 2m vom Straßenkörper der Straße „Zum Aalbach“ errichten. Gleiches gilt für das Wegegrundstück 107. Damit befindet sich der Zaun teilweise auf dem Grundstück der Kreisstraße bzw. dem Gemeindegelände. Die Eigentümer verpflichten sich die Grundstücke bis zum Straßenkörper zu säubern, Rasen zu mähen und in einem ansehnlichen Zustand zu halten. Für den Zaun an der Kreisstraße muss sich der Antragsteller eine Genehmigung vom Amt für Tiefbau des Landkreises einholen. Der zu errichtende Zaun muss den Bedingungen der Abrundungssatzung Gevezin entsprechen.

 

Ein Bürger hat einen Kaufantrag für das Flurstück65 der Flur 3 in Blankenhof gestellt. Die Zugänglichkeit der Regenwasserleitung wird zugesichert. Das Bauamt wird gebeten einen entsprechenden Kaufvertragsentwurf vorzubereiten.