02.06.2016 - 4 Billigung der Niederschrift der Sitzung vom 17....
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Do., 02.06.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Wortprotokoll
Die Niederschrift der Gemeindevertretersitzung vom 17.03.2016 lag den Gemeindevertretern vor.
Es werden folgende Anmerkungen getätigt:
►zu TOP 2, Anstrich 2: Der Eigentümer Hauptstraße 28, Zirzow sollte angeschrieben werden, wegen unzureichender Straßenreinigung und Winterdienst. Durch das Amt wurde im Außendienst geprüft. Zum Prüfzeitpunkt lag keine grobe Verunreinigung vor. Durch das Amt soll nochmals eine Information an die GV gehen, ob der Punkt abgeschlossen ist.
►zu TOP2, Anstrich 3: Der Anwohner Am Anger 1, Zirzow sollte angeschrieben werden, da dieser regelmäßig den Seitenstreifen überfährt. Über das Amt sollten Vorschläge unterbreitet werden über Abhilfe. Die GV hat noch keine Rückinformation und Vorschläge erhalten. Der Punkt bleibt offen. Die GV möchte auch hier Informationen dazu.
►zu TOP2, Anstrich 4: Es stand die Prüfung, ob sich jeder an die Regenwasserleitung zum Teich anschließen kann. Grundsätzlich ist die TAB zuständig.
Die GV stellt folgende Voraussetzungen für einen Anschluß:
1.Der Anschluß wird nur durch das Fachunternehmen wie die TAB durchgeführt.
2.Der Anschließende muss einen Nachweis darüber erbringen, dass die Anschlußleitung sau-ber, gespült und befahrbar ist. Es dürfen sich keine Fremdstoffe in der Leitung befinden.
3.Der Anschließende hat die Kosten zu tragen.
4.Jeder darf sich an die Leitung anschließen, auf Antrag.
Die GV bittet um Informationen, ob die Regelungen so mit aufgenommen wurde, um klare Verhältnisse zu schaffen für die Anschlüsse.
►zu TOP9, Anstrich5: Zum Widerspruchsverfahren der Gemeinde vom 31.08.2015 vom LK MSE hat die Gemeinde ein Abhilfebescheid erhalten.
►zu TOP9, Anstrich9: Es wurden 2 Angebote eingeholt für neue Wohnungstüren in der Hauptstraße 12, Whg.04/02. Es wurde der Hinweis an den Mieter gegeben, das sich die Miete darauf hin erhöhen wird. Der Mieter will seinen Anspruch beim Jobcenter prüfen, und dann entscheiden, ob es möglich ist.
Die Niederschrift der Gemeindevertretung vom 17.03.2016 lag den Gemeindevertretern vor und wurde einstimmig bestätigt.