26.04.2016 - 10 Beschluss zur Entlastung Bürgermeister

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 Der Bürgermeister übergab das Wort an Herrn Wolter (1.Stellvertreter).

Nach diesem TOP übernahm der Bürgermeister die Leitung wieder. 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg – Vorpommern, die Entlastung des Bürgermeisters für das abgeschlossene Haushaltsjahr 2011.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war der Bürgermeister von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

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