17.03.2016 - 2 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

Es wurde angesprochen, dass die Antwort aus dem Protokoll vom 19.11.2015, TOP 6

nicht ausreichend war.

Dort ging es darum, was passiert, wenn Gewerbe auf Gemeindeland ist.

Gemeindevertretung möchte vom Amt eine schriftliche Antwort, ob versicherungstechnisch für die Gemeinde alles geklärt ist, sollte sich ein Kind in dem Bereich verletzen.

 

Der Eigentümer Hauptstraße 28  Zirzow soll angeschrieben werden, da weder Straßenreinigung noch Winterdienst durch ihn erfolgte. Durch das Amt wurd im Außendienst geprüft. Zum Zeitpunkt lag keine grobe verunreinigung vor. Durch das amt soll nochmals eine Information an die GV gehen, ob der Punkt abgeschlossen ist.

 

Des Weiteren soll der Anwohner Am Anger 1 Zirzow  angeschrieben werden, da dieser regelmäßig den Seitenstreifen überfährt.

Durch das Amt soll ein Vorschlag unterbreitet werden, wie Abhilfe geschaffen werden kann. Dieser Punkt bleibt weiterhin offen.

 

Es soll weiter geprüft werden, ob sich jeder an die Regenwasserleitung zum Teich anschließen kann, da dort bereits Grabungen unternommen wurden.

GV bittet um ein Infoschreiben vom Amt.

Die GV stellt folgende Voraussetzungen für einen Anschluß:

1.Der Anschluß wird nur durch das Fachunternehmen wie die TAB durchgeführt.

2.Der Anschließende muss einen Nachweis darüber erbringen, dass die Anschlußlei-

Tung sauber, gespült, und befahrbar ist. Es düfen sich keine Fremdstoffe in der

Leitung befinden.

3.Der Anschließende hat die Kosten zu tragen.

4.Jeder darf sich an die leitung anschließen, auf Antrag.

Die GV bittet um Informationen, ob die Regelungen so mit aufgenommen wurde, um klare Verhältnisse zu schaffen für die Anschlüsse.

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