09.03.2016 - 9 Beschluss Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2016
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Datum:
- Mi., 09.03.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Matthias Müller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Nebe führt aus, dass die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für 2016 im Finanzausschuss am 04.03.2016 ausführlich beraten und diskutiert wurden. Herr Witthaus gibt an, alle Zahlen, insbesondere die negativ aufgeführten Beträge durchleuchtet zu haben. Auch wurden die Zahlen der Vorjahre im Vergleich dazu betrachtet.
Der Kämmerer des Amtes hat eine solide Haushaltsplanung erstellt.
Die vom Bauausschuss für 2016 geplanten Vorhaben können berücksichtigt werden. Lediglich die Straßenbeleuchtung, hier die Umstellung auf LED, ist nicht im Haushalt enthalten.
Die von der Wohnungsverwaltung (BMV) erstellten Berichte sind oberflächlich erstellt. Der Finanzausschuss wird beauftragt, von der Wohnungsverwaltung ein ordentliches Berichtswesen anzufordern. Es wird angestrebt, einen vierteljährlichen Bericht von der BMV zu erhalten.
Der Finanzausschuss gibt den Gemeindevertretern die Empfehlung diesen Haushalt zu beschließen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt auf ihrer heutigen Sitzung entsprechend § 45 ff der Kommunalverfassung Mecklenburg – Vorpommern in der Fassung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011 S. 777 die Haushaltssatzung für das Jahr 2016 mit folgendem Ergebnis- und Finanzhaushalt:
1. im Ergebnishaushalt
a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf1.515.800 EUR
der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf1.685.900 EUR
der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf- 170.100 EUR
b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf0 EUR
der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf0 EUR
der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf0 EUR
c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf- 170.100 EUR
die Einstellung in Rücklagen auf0 EUR
die Entnahme aus Rücklagen auf0 EUR
das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf- 170.100 EUR
2. im Finanzhaushalt
a)die ordentlichen Einzahlungen auf1.417.200 EUR
die ordentlichen Auszahlungen auf1.481.800 EUR
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf- 64.600 EUR
b)die außerordentlichen Einzahlungen auf0 EUR
die außerordentlichen Auszahlungen auf0 EUR
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf0 EUR
c)die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf38.100 EUR
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf81.000 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf- 42.900 EUR
d)die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf107.500 EUR
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf0 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf107.500 EUR
§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen
(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf0 EUR
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf0 EUR
§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf141.600 EUR
§ 5 Steuersätze
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1.Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen(Grundsteuer A) auf250 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf320 v. H.
2.Gewerbesteuer auf280 v. H.
§ 6 Stellen gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 2,5 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
§ 7 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des
Haushaltsvorvorjahres (2014) betrug7.077.650,19 EUR
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des
Haushaltsvorjahres (2015) beträgt6.725.250,19 EUR
und zum 31.12. des Haushaltsjahres (2016)6.555.150,19 EUR
§ 8 Wertgrenzen
Nach § 4 Abs. 12 GemHVO – Doppik sind Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen zu erläutern, deren Gesamtvolumen 10.000,00 EUR übersteigt.
§ 9 Regelungen zur Deckungsfähigkeit
- Die Aufwendungen für bilanzielle Abschreibungen werden für gegenseitig deckungsfähig nach § 14 Abs. 2 GemHVO – Doppik erklärt.
- Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden für gegenseitig deckungsfähig nach § 14 Abs. 2 GemHVO – Doppik erklärt, analog gilt dies auch für die hiermit im Zusammenhang stehenden Auszahlungen.
- Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit entsprechend § 14 Abs. 3 GemHVO – Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
- Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes für einseitig deckungsfähig erklärt.
- Innerhalb einer Produktgruppe können Mehrerträge Aufwendungsansätze erhöhen. Vor Inanspruchnahme ist zu prüfen, ob innerhalb der Produktgruppe Mindererträge vorliegen, die zunächst zu kompensieren sind. Erst darüber hinausgehende Mehrerträge können zur Deckung von Mehraufwendungen verwandt werden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
4,8 MB
|
