09.03.2016 - 11 Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezo...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Datum:
- Mi., 09.03.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Silvia Brinckmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Geppert gibt bekannt, dass dieses Objekt derzeit leer steht. Eine Umwidmung von
Nutzung als Gaststätte auf Nutzung als Wohnungen ist bereits erfolgt.
Da der Eigentümer alle mit diesem Vorhaben verbundenen Kosten und Klärungen mit öffentlichen Trägen übernimmt, gibt Herr Geppert der Gemeindevertretung die Empfehlung, über diese Beschlussvorlage positiv abzustimmen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 9 „Wohnanlage am See Neverin“ gemäß
§ 12 (1) BauGB.
Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 23/1 und eine Teilfläche des Flurstücks 23/2, der Flur 1 in der Gemarkung Neverin. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus dem angefügten Lageplan.
Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes soll es sein, in einem leerstehenden, noch nutzungsfähigem Gebäude, 3 altersgerechte Wohnungen einzurichten.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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