07.04.2016 - 13 Auslegungsbeschluss des Entwurf der Klarstellun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Datum:
- Do., 07.04.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Silvia Brinckmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neddemin beschließt in ihrer heutigen Sitzung:
- Der Planentwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung wird in der vorliegenden Fassung vom März 2016 beschlossen. Der Entwurf der Begründung einschließlich der Umweltverträglichkeitsprüfung und der artenschutzrechtliche Fachbeitrag werden gebilligt.
- Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung mit Begründung einschließlich der Verträglichkeitsprüfung und dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag sind öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort, Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Gemäß Baugesetzbuch sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zum Begründungsentwurf einzuholen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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183,1 kB
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70,7 kB
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