11.01.2016 - 9 Beschluss zur Entlastung des Bürgermeisters

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Müller gibt Erklärungen zur Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2011.  

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg – Vorpommern, die Entlastung des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin für das abgeschlossene Haushaltsjahr 2011.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

6

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war ein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.