11.01.2016 - 8 Beschluss zur Feststellung der Jahresrechnung 2011

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Müller gibt Erklärungen zur Jahresrechnung 2011.  

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 60 Abs. 1 in Verbindung mit § 127 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg – Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S.777) den Jahresabschluss für das  Haushaltsjahr 2011 anzuerkennen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

6

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Anlagen zur Vorlage