08.12.2015 - 8 Auslöse von übernommenen Grundschulden für die ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Wiskow legt den Sachverhalt kurz dar. Der Finanzausschuss empfiehlt dem Beschluss zuzustimmen.  

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt auf ihrer heutigen Sitzung die anteilige Grundschuld für die Flurstücke 38 und 39 der Flur 1 in der Gemarkung Neuenkirchen unter dem Vorbehalt, das dies möglich ist, bei der Landesbank Baden-Württemberg auszulösen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

11

davon anwesend:

10

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Anlagen zur Vorlage