01.12.2015 - 8 Beschluss zur Jahresrechnung 2011

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 Herr Müller informiert über die Jahresrechnung 2011.  

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg – Vorpommern den Jahresabschluss spätestens am 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres zu beschließen.

 

Auf der Grundlage des öffentlich rechtlichen Vertrages der Stadt Burg Stargard, der Ämter Stargarder Land, Neverin und Woldegk zur Bildung eines gemeinsamen Rechnungsprüfungsamtes mit Sitz in Neverin erfolgte die Prüfung des Jahresabschlusses 2011.

 

Ein entsprechender Prüfbericht inklusive Anlagen zum Jahresabschluss liegt allen Mitgliedern der Gemeindevertretung vor.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Anlagen zur Vorlage