01.10.2015 - 8 Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Karge und Herr Kalke von der Firma Karge Bauconzept ug stellen den Entwurf des B-Planes vor. Die gestellten Fragen werden beantwortet.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neddemin beschließt in ihrer heutigen Sitzung:

  1. Der Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.3 „Solarpark Hohenmin“ wird in der vorliegenden Fassung vom August 2015 beschlossen

Der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Solarpark Hohenmin“ mit Begründung und Umweltbericht einschließlich der wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sowie  Angaben dazu welche Arten umweltbezogener Informationen  verfügbar sind, sind mindestens 7 Tage vorher ortsüblich bekannt zu machen.

Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Neddemin „ Solarpark Hohenmin“ unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag  nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zum Begründungsentwurf einzuholen

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

6

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtneverin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=297&TOLFDNR=6476&selfaction=print