16.09.2015 - 9 Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Berei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Datum:
- Mi., 16.09.2015
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Silvia Brinckmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch.
Das Plangebiet umschließt die beräumte, devastierte Fläche des alten Gutshofes Glocksin, umfassend die Flurstücke 114/12, 114/13, 114/16, 112/5 und 111/3 der Flur 1 in der Gemarkung Glocksin.
Das Plangebiet ist auf dem als Anlage beigefügten Lageplan gekennzeichnet.
Das Plangebiet soll zu einem lukrativen Wohn- und Erholungsstandort entwickelt werden.
Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll ein Planungsbüro beauftragt werden.
Vor Auftragsvergabe soll ein Wettbewerb zur städtebaulichen Einordnung durchgeführt werden. Für den Gewinner des Wettbewerbs wird ein entsprechender Preis bereitgestellt.
Die gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll in Form einer Bürgerversammlung durchgeführt werden.
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch soll durchgeführt werden.
Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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