08.08.2012 - 10 Stellungnahme der Gemeinde nach § 36 BauGB, Ant...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Der Bauausschuss befasste sich auf der seiner Sitzung am 06.08.2012 mit der vorliegenden Beschlussvorlage. Er schlägt vor dem zuzustimmen.

 

 

Reduzieren

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung erklärt das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit dem § 31 Ausnahmen und Befreiungen“ BauGB.

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des B-Planes Neverin West. Nach § 31 Abs. 1 können solche Ausnahmen von den Festsetzungen zugelassen werden, die in dem B-Plan nach Art und Umfang ausdrücklich vorgesehen sind. Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um den Beu eines Nebengebäudes. Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar. Die Abweichung ist auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

10

davon anwesend:

10

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.