08.08.2012 - 10 Stellungnahme der Gemeinde nach § 36 BauGB, Ant...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Datum:
- Mi., 08.08.2012
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung erklärt das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit dem § 31 Ausnahmen und Befreiungen“ BauGB.
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des B-Planes Neverin West. Nach § 31 Abs. 1 können solche Ausnahmen von den Festsetzungen zugelassen werden, die in dem B-Plan nach Art und Umfang ausdrücklich vorgesehen sind. Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um den Beu eines Nebengebäudes. Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar. Die Abweichung ist auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.
