14.07.2015 - 12 Beschluss über die Zahlung einer Aufwandsentsch...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es werden die Hintergründe des Beschlusses geschildert.  

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt, dem Kameraden Volker Herklotz für seine Tätigkeit als Berater der Führungskraft eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 75 € monatlich, rückwirkend ab dem 01.07.2015 bis zur rechtmäßigen Neuwahl der Führungskräfte (= max. Laufzeit), zu zahlen.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

11

davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.