17.06.2015 - 5 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 5 der Gemei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Gemeindevertreter äußern noch einmal Bedenken zum Wildwechsel im Bereich des B-Plangebietes. Der Fachbereich Bau und Ordnung wird beauftragt, einen Antrag auf verkehrsrechtliche Anordung (Anbringen von Wildwarnreflektoren) bei der Verkehrsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte zu stellen.  

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Woggersin beschließt in ihrer heutigen Sitzung

  1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB und der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in den jeweiligen Abwägungstabellen (Anlage 1) beschlossen.
  2. Die Öffentlichkeit sowie die die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu

informieren.

 

  1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 5 „Solarpark Kiestagebau Woggersin“ der Gemeinde Woggersin wird in der vorliegenden Fassung vom Juni 2015 gemäß § 10 i.V.m. § 12 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom Juni 2015 gebilligt.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 5 „Solarpark Kiestagebau Woggersin“ der Gemeinde Woggersin ist der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist ortüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung und der umfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, zu jedermann Einsicht bereit zu halten.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtneverin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=274&TOLFDNR=5820&selfaction=print