22.04.2015 - 5 Information zum Rückbaukonzept der Gemeinde Spo...

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Wortprotokoll

Frau Dipl.-Ing. Marita Klohs (A & S GmbH Neubrandenburg) gab anhand des Entwicklungskonzeptes zum Rückbau von Wohnungen der Gemeinde Sponholz ausführliche Erläuterungen.

Rückbaurichtlinie hat das Land M-V erlassen. Konzept muss in Schwerin nach Beschlussfassung durch die GV eingereicht werden. Die Frist dauert dann 5 Jahre. Wenn GV sich dazu entscheidet, muss der Antrag immer bis zum 15.Oktober eingereicht werden.

Da der Leerstand weiter fortschreiten wird, sollte sich die GV für eine Variante entscheiden.

Fördermittel werden nach m2 (leerstand) berechnet.

Es wurde festgelegt, dass sich die Gemeindevertretung  bis September 2015 entscheiden soll, ob der Rückbau für den 32 WE-Block in Sponholz beantragt werden soll. Die Gesamtkosten müssten jedoch vorab dann ermittelt werden.