08.04.2015 - 8 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 5 "Solarpa...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Ernst fragt an, ob der Rückbau der Anlage durch eine Bürgschaft abgesichert wird.

Herr Dr. Huba: eine Hinterlegung einer Bürgschaft zum Rückbau der Anlage ist unüblich.

Photovoltaikanlagen sind sehr begehrt, es müssen Vorkehrungen zum Erhalt der Photovoltaikanlage getroffen werden.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Woggersin beschließt:

Dem Abschluss des Durchführung- und Erschließungsvertrages gemäß § 12 Abs. 1 BauGB zwischen der Gemeinde Woggersin und der QS- Energie GmbH zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 „Solarpark Kiestagebau Woggersin“ der Gemeinde Woggersin wird in der vorliegenden Fassung vom März 2015 zugestimmt. Der Bürgermeister, Herr Ernst und die 1. Stellvertreter des Bürgermeisters, Herr Schmidt, werden ermächtigt, den vorliegenden Vertrag zu unterzeichnen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtneverin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=251&TOLFDNR=5301&selfaction=print